Verkauf von Lüftungsanlagen und Filteranlagen

 

Wartung, Service und Reparatur von Zuluft-/ Abluftanlagen - Klima und Filteranlagen
 
Überprüfung nach §13 der Arbeitsstättenverordnung (AstV)

 

Achtung

Als Betreiber einer Lüftungsanlage sind sie gestzlich verpflichtet diese 1x jährlich überprüfen zu lassen.

Sollten sie keinen gültigen Lüftungsbefund bei einer Kontrolle durch die Behörde vorweisen können, so droht dem Anlagenbetreiber hohe Geldstrafen.

Die Höchststrafe beträgt bis zu 2.180,00 €.

Des weiteren ist ihre Haftpflichtversicherung im Schadensfall frei von jeglichen Leistungsanspruch, wenn ein Schaden durch ihre Lüftungsanlage verursacht wurde.

Ein gültiger Lüftungsbefund gem. §13 AStV bedeutet die Absicherung für den Anlagenbetreiber, sollte es zum Ernstfall kommen (z.B. Brand oder sonstige Schäden)

 

Lassen Sie ihre Anlage zum Fixpreis von der Airpower- Lüftungsservice KG überprüfen

 

Achtung: Auch Filteranlagen müssen gem. §13 AStV überprüft werden
Überprüfung von Brandschutzklappen gem. Önorm h 6031

 

Achtung: 1 x jährlich sind Brandschutzklappen verpflichtend zu prüfen.

 
Luftmengenmessungen
Ersatzfilter Service

 

 

Lüftungsreinigung
                                                                
                                                           Küchenabsauganlagen

 

                                                         Service Wohnraumlüftung
                                                                                                   
                                                              Laufräder Wuchten