Achtung
Als Betreiber einer Lüftungsanlage sind sie gestzlich verpflichtet diese 1x jährlich überprüfen zu lassen.
Sollten sie keinen gültigen Lüftungsbefund bei einer Kontrolle durch die Behörde vorweisen können, so droht dem Anlagenbetreiber hohe Geldstrafen.
Die Höchststrafe beträgt bis zu 2.180,00 €.
Des weiteren ist ihre Haftpflichtversicherung im Schadensfall frei von jeglichen Leistungsanspruch, wenn ein Schaden durch ihre Lüftungsanlage verursacht wurde.
Ein gültiger Lüftungsbefund gem. §13 AStV bedeutet die Absicherung für den Anlagenbetreiber, sollte es zum Ernstfall kommen (z.B. Brand oder sonstige Schäden)
Lassen Sie ihre Anlage zum Fixpreis von der Airpower- Lüftungsservice KG überprüfen
Achtung: 1 x jährlich sind Brandschutzklappen verpflichtend zu prüfen.